Vergleich
Konzept 1 – Konzept Fußgängerzone
KONZEPT 1
- Fußgängerzone im Vorderen Anger mit hochwertiger Gestaltung; keine Fahrbahn ……….
- Straßenprofil mit verschwenkter, asphaltierter Fahrbahn zur Verkehrsberuhigung in der Schlossergasse über den Holzmarkt und Hinteren Anger; niedrige barrierefreie Fahrbahnkante (z.B. durch kleine Rinne);
die Fahrbahn ist optisch deutlich vom Gehweg getrennt; 30 km/h ………………..
- Temporäre Fußgängerzone (zeitlich begrenzt) in der Schulgasse und Vorderen Mühlgasse mit einer durchgängig hochwertigen Belagsgestaltung und barrierefreiem, höhengleichem Ausbau; optische Erkennbarkeit
der Fahrbahn bei gleichzeitiger homogener Gestaltung; Poller für temporäre Sperrung ………………………………………………………………………
- Normales Straßenprofil mit höhenversetzter Fahrbahn mit Bordstein und 30 km/h in der Sandauer Straße; Einbahnstraßenregelung bis zum Abzweig Lechstraße …………………………………………
- Gedrehte Fahrtrichtung in Schulgasse und Vorderer Mühlgasse (von Ost nach West) …………… ………
- Zufahrt in Fußgängerzone nur für
Lieferverkehr, Rettung und Anwohner*innen → über Poller bzw. Verkehrszeichen zeitlich begrenzt geregelt
Konzept Fußgängerzone
- Fußgängerzone im Vorderen Anger, Schulgasse und Vorderen Mühlgasse mit barrierefreiem, höhengleichem Ausbau und hochwertiger
Belagsgestaltung; keine Fahrbahn …………………………………………………………………….
- Zufahrt in Fußgängerzone nur für Lieferverkehr, Rettung und Anwohner*innen → über Poller geregelt mit Zufahrtsberechtigung ……………………………………………
- Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (20 km/h) in der Schlossergasse, Holzmarkt und Hinterer Anger; mit verschwenkter Fahrbahn sowie durchgängiger, hochwertiger Belagsgestaltung; barrierefreier und höhengleicher
Ausbau; optische Erkennbarkeit der Fahrbahn bei gleichzeitiger homogener Gestaltung …………………………………………………………………
- Normales Straßenprofil mit höhenversetzter Fahrbahn mit Bordstein und 30 km/h in der Sandauer Straße; Einbahnstraßenregelung von Süden kommend bis zum Abzweig Lechstraße; Der von Norden kommende Verkehr
wird vollumfänglich in Lechstraße geleitet; ……………………
- Holzmarkt als Platzfläche, mit großer „Aktivitätszone“, in Teilen entsiegelt; Kurzzeitparkplätze über Kochgasse anfahrbar ….
- Georg-Hellmair-Platz großflächig mit Wasserdurchlässigem Belag; „Aktivitätszone“ über gesamte Breite der Platzfläche
Überarbeitung nach Rückmeldungen aus der Charrette:
- Schulgasse und Vordere Mühlgasse sind nun ebenfalls wie Vorderer Anger im Bereich der dauerhaften Fußgängerzone mit Zufahrtsberechtigung für berechtigen Personenkreis …………………………………………………………
- Durch die Erweiterung der Fußgängerzone auf Schulgasse und Vordere Mühlgasse sind in diesem Bereich weitere Flächen für Außengastronomie möglich …………………………………
- Da aufgrund der Fußgängerzone keine Kurzzeitparkplätze im Vorderen Anger möglich sind, werden die Anzahl der Kurzzeitstellplätze im Hinteren Anger erhöht